Wenn Sie auf der Suche nach einem Strand sind, an dem Sie Ihren Strandurlaub in Begleitung Ihres vierbeinigen Freundes verbringen können, ist die Emilia-Romagna der richtige Ort für Sie.
Von den Lidi von Comacchio bis zu den Stränden von Cattolica bietet die gesamte Küste ein umfangreiches Netz an öffentlichen und privaten Einrichtungen und Plätzen, die für Haustiere geeignet sind.
Auf der einen Seite gibt es die Institutionen (Region und Gemeinden), die durch Verordnungen und Vorschriften haustierfreundliche Strände mit freiem Zugang und einzuhaltenden Verhaltensweisen ausweisen. Auf der anderen Seite gibt es eine lange Liste privater und sonstiger Unternehmen - wie Badeanstalten, Campingplätze, Hotels usw. -, die in der Lage sind, vielfältige Dienstleistungen für Vierbeiner anzubieten: Agility-Pfade, Grünflächen zum Auslauf für Hunde, Sonnenschirme, Duschen und kleine Schwimmbäder, aber auch kostenlose Trainingskurse.
Viele Badeanstalten sind inzwischen so ausgestattet, dass sie Tiere am Strand unterbringen können. Jede Gemeinde an der Riviera hat ihre eigenen!
Aber sicher! Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
An der Küste von Ravenna zum Beispiel dürfen Hunde an nicht weniger als 6 Stränden mit freiem Zugang ohne Zeitbegrenzung ins Wasser.
Comacchio steht dem in nichts nach. Hier gibt es 5 Strände, an denen die Tiere im Meer schwimmen dürfen - allerdings mit zeitlichen und räumlichen Einschränkungen.
In Cervia und Cesenatico ist der Zugang zum Wasser für Tiere nur in den frühen Morgenstunden und/oder in der Zeit um den Sonnenuntergang erlaubt.
In Rimini hingegen dürfen Tiere nur in den Strandabschnitten privater Einrichtungen mit einer Genehmigung für Haustiere von 6.00 bis 8.00 Uhr und von 18.40 bis 21.00 Uhr ins Wasser.
Und schließlich Riccione, wo man von 6.00 bis 7.30 Uhr und von 19.00 Uhr bis zum Sonnenuntergang an nicht weniger als 5 freien Strandabschnitten baden kann.
... die Region Emilia-Romagna erlässt in der Regel bis zum 31. März eines jeden Jahres eine Badeverordnung , die den rechtlichen Rahmen bildet, in dem die Grenzen und die Art und Weise des Zugangs zu den Stränden, auch für Tiere, festgelegt sind.
Hinzu kommen die ergänzenden Verordnungen der einzelnen Gemeinden an der Riviera, die weitere Vorschriften für die Nutzung der Strände in ihrem Zuständigkeitsbereich enthalten.
Wenn Sie einen Badeurlaub in der Romagna in Begleitung Ihres vierbeinigen Freundes planen, raten wir Ihnen, sich unter über die geltenden Gesetze und Verordnungen zu informieren, die die Anwesenheit von Tieren am Strand, die verfügbaren Dienstleistungen und die speziell für sie vorgesehenen Bereiche regeln.
Vergessen Sie dabei nicht, die Bestimmungen der ergänzenden Verordnung der Gemeinde, in der Sie sich aufhalten werden, zu überprüfen, vielleicht sogar durch einen einfachen Anruf beim örtlichen Fremdenverkehrsbüro.
⇒ Download der Strandverordnung der Region Emilia-Romagna 2023 (.pdf)